Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Laut §40 der VStättVO muss bei jeder Veranstaltung ein Verantwortlicher für die Veranstaltungstechnik anwesend sein. Laut §39 können das sein:
Laut §40 der VStättVO muss bei jeder Veranstaltung ein Verantwortlicher für die Veranstaltungstechnik anwesend sein.
Laut §39 können das sein:
Als Dienstleistung bieten wir Ihnen den Verantwortlichen für jede Ihrer Veranstaltungen an. Teilen Sie uns mit, wann wir für Sie tätig werden dürfen: Anfrage erstellen Informieren Sie sich über die Abnahme Ihrer Veranstaltung.
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Anfrage erstellen
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